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Psychologische Psychotherapie

Die tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie ist neben der psychoanalytischen Psychotherapie, der Verhaltenstherapie und der systemischen Therapie eine der vier von den Krankenkassen anerkannten Richtlinienverfahren in Deutschland. 

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In der tiefenpsychologisch fundierten Psychotherapie wird davon ausgegangen, dass unbewusste Konflikte oder Motive, unterdrückte Gefühle und/oder nicht (ausreichend) entwickelte psychische Fähigkeiten die Ursache für psychische Symptome wie Ängste, Depressionen oder Zwänge sowie immer wiederkehrende Beziehungsprobleme bilden. Und so wird in der tiefenpsychologisch fundierten Psychotherapie über ein ganzheitliches Verstehen (auf rationaler, emotionaler, körperlicher und Beziehungsebene) und einen Fokus auf das Beziehungsgeschehen in der therapeutischen Beziehung an den individuellen Themen, die oft hinter den Sicht- und spürbaren Symptomen verborgen bleiben, gearbeitet. 

Ich verstehe mich hierbei als (Reise-)Begleiterin und authentisch-wohlwollend-sowie-konfrontierendes Gegenüber auf Augenhöhe. 

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Ablauf und Kosten 

Aktuell gibt es für die Psychologische Psychotherapie folgende Abrechnungsmöglichkeiten in meiner Praxis: 

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Private Krankenversicherung und Beihilfe 

Private Krankenversicherungen und Beihilfeträger übernehmen die Kosten für eine Psychotherapie in aller Regel. Der Umfang hängt dabei zum Teil von den individuellen Vertragsbedingungen ab. 
Setzen Sie sich bitte vorab mit Ihrer Krankenkasse bzw. Beihilfestelle in Verbindung und klären Sie, ob und in welchem Umfang psychotherapeutische Leistungen erstattet werden.

Im Anschluss lassen Sie sich die Formulare zur Therapiebeantragung zusenden. Ich helfe Ihnen gerne bei der Umsetzung und erstelle einen Bericht für den Gutachter, sollte dieser für den Antrag erforderlich sein.

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Ich rechne nach der Gebührenordnung für Psychotherapeut*innen (GOP) ab. Es können Zuzahlungen Ihrerseits nötig werden. Ich kläre Sie nach der Kontaktaufnahme gerne darüber auf.

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Selbstzahlung 

Wenn Sie sich dafür entscheiden, eine Psychotherapie selbst zu zahlen, können wir unmittelbar beginnen. Hierbei haben Sie keine weiteren Formalitäten zu beachten. Bei Ihrer Krankenkasse wird weder eine Diagnose noch eine Behandlung dokumentiert.

Das Honorar pro Sitzung richtet sich nach der Gebührenordnung für Psychologische Psychotherapeut:innen, GOP/GOÄ.

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Gesetzliche Krankenversicherung 

Ich verfüge aktuell über keine Kassenzulassen. Das bedeutet, dass ich nur über das das Prinzip der Kostenerstattung (§ 13 Abs. 3 SGB V) mit den gesetzlichen Krankenkassen zusammenarbeite. 

Das bedeutet, dass die gesetzlichen Krankenkassen verpflichtet ist, Ihnen eine gleichwertige Behandlung zu finanzieren, sollten Sie bei einem niedergelassenen Psychotherapeuten mit Kassensitz keinen Platz gefunden haben. 

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Heilfürsorge

Soldat:innen lassen sich bitte von ihrem/ihrer Truppenarzt/-ärztin einen Überweisungsschein und Sanitätsvordruck „Kostenübernahmeerklärung“ über die probatorischen Sitzungen ausstellen. Bitte bringen Sie beides zum Gespräch mit. Die Genehmigung weiterer Sitzungen erfolgt über den/die Truppenarzt/-ärztin.

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Bundespolizist:innen können eine Therapie bei der Abrechnungsstelle Heilfürsorge Bundespolizei in Sankt Augustin (53754) beantragen. 

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Melden Sie sich bei Interesse und weiteren Fragen gerne über info@florentien-campion.de

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In akuten Notfällen wenden Sie sich bitte an die Telefonseelsorge mit den Nummern 0800 1110111 und 0800 1110222, den Sozialpsychiatrischen Dienst in Ihrer Region/Ihrem Stadtteil. Für alle Hamburger außerdem das Hamburger Krisentelefon unter der (040) 428 11 3000 oder an den Arztruf Hamburg unter der 116117. In Gefahrensituationen rufen Sie die Polizei mit der Nummer 110. Bei Lebensgefahr rufen Sie den Rettungsdienst mit der Nummer 112.

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